Mail vom 16.04.2020, 08:59 Uhr: „Im Augenblick bin ich nicht von einem Job-Verlust betroffen, aber es ist eine Frage der Zeit. Ich arbeite in einer Steuerkanzlei und versuche natürlich, den von mir betrauten Mandanten zu helfen, wo es geht, gerade im Hinblick auf die Mogel-Packung „vereinfachte“ Prozedur Kurzarbeit und schnelle Hilfe für Unternehmen. Es macht mich so wütend, dass von Seiten der „Regierung“, wie sie sich schimpft, derart stümperhaft „geplant“ wurde, dass ich mich mit meinem Ärger vergangene Woche an einen Parteivorsitzenden gewandt habe, um zu schildern, wie es tatsächlich in der Praxis aussieht:

 „Die Betriebe, die den Betrieb noch halbwegs aufrecht erhalten können, können Kurzarbeit „anmelden“. Super! Aber, das heißt:
– Im ersten Schritt muss Kurzarbeit angemeldet werden, um eine sog. Kug-Nummer zu bekommen, mit der das Kurzarbeitergeld überhaupt beantragt werden kann.

– Die Vergabe dieser Kug-Nummer dauert Wochen, da die Mitarbeiter der Arbeitsagentur selbst erst geschult werden müssen. Dies bedeutet für einige Mandanten, dass von der Arbeitsagentur aufgrund eigener Unkenntnis falsche Informationen gegeben wurden, so dass für die betroffenen Unternehmen nach vielen Telefonaten erst in der kommenden Woche diese Anmeldungen von Kurzarbeit erfolgen können.

– Es kann davon ausgegangen werden, dass die Verbescheidung und damit die Auszahlung ebenfalls noch Wochen beanspruchen wird.

Damit aber nicht genug:

– Aus mir nicht nachvollziehbaren Gründen, schafft es ein namhafter EDV-Dienstleister ebenfalls erst ab der kommenden Woche, die höchst komplizierte Berechnung von Kug in diversen Updates der Lohnbuchhaltungssoftware zu integrieren. Und am Montag, den 14.04. müssen die Lohnsteueranmeldungen übermittelt werden!

– Das wiederum bedeutet, dass für die Abrechnungen pünktlich zum jeweiligen Stichtag (Für April der 24.!) nach den Märzabrechnungen mit entsprechender Zahlungspflicht von SV-Beiträgen in voller Höhe (also ohne Unterstützung durch Kug) für einen weiteren Monat durch den Arbeitgeber in Vorleistung gegangen werden muss.

– Nachfragen bei den SV-Trägern zur Möglichkeit der Stundung von SV-Beiträgen: Diese können nur dann gestundet werden, wenn Kug bereits beantragt ist und alle sonstigen Möglichkeiten (Soforthilfe, Kfw-Darlehen etc.) ausgeschöpft sind.

Also kurz: Kug kann erst in einigen Wochen beantragt werden, weitere Wochen bis zur Auszahlung werden durchs Land gehen und Arbeitgeber müssen bis zur Antragstellung in Vorleistung gehen. Finde den Fehler.“

Ich habe angeregt, aufgrund dieser Situation die Abgabefristen für Lohnsteuer und Beitragsnachweise komplett auszusetzen, weil selbst eine Soforthilfe nicht unbedingt ausreicht, um Sozialversicherungsbeiträge zu stemmen …

Und nun raten Sie, welche Reaktion erfolgt ist: NATÜRLICH KEINE!

Es ist erbärmlich, dass sich jemand sehr, sehr ausgiebig damit beschäftigen konnte, auf welche Weise die Gesetzgebung auf die hinterhältigste Art und Weise geändert werden kann, um sich selbst unter Ausschaltung der gravierendsten Grundgesetze eine nahezu grenzenlose Machtposition zu bringen, andererseits die Bürger zu entmündigen und die Wirtschaft auf einen Streich lahmlegen zu können. Sich aber damit auseinanderzusetzen, wie es tatsächlich in der – den Abgeordneten ganz offensichtlich fremden – Realität tatsächlich aussieht, gehört anscheinend nicht in den Aufgabenbereich dieser Abgeordneten.

Und dies ist ja nur die Spitze des Eisberges … würden diese Herrschaften ebenfalls auf 60 % ihres Verdienstes runterschrauben wollen? Nein, das wollen sie natürlich nicht – denn die hervorragenden Leistungen, die diese Herrschaften aufbringen, würde das nicht rechtfertigen. Man beweihräuchert sich lieber selbst damit, dass man für dieses Jahr auf die Erhöhung der Diäten verzichtet hat. – Großartig!

Hat man möglicherweise darüber nachgedacht, dass man die Bewohner von Pflege- und Seniorenheimen und sonstigen Einrichtungen, die gerade vereinsamen gezielt und gut durchgetestet in den nun leerstehenden touristischen Einrichtungen, wie beispielsweise Center Parks und sonstigen größeren Hotelanlagen mit allem Schnick-Schnack unterbringen könnte? Mit wechselweise negativ getestetem Personal?

Diese Menschen auf Kosten der Steuerzahler komfortabel „unterzubringen“, um diese Menschen erst einmal gut zu schützen, ohne dass diese in verstaubten „Heimen“ sitzen müssen, in denen der Wohlfühlfaktor eher krankmachend ist, während diejenigen, die nicht zur Risikogruppe gehören, wieder vermehrt am Bruttoinlandsprodukt arbeiten könnten?

Dass sich jetzt erst auf eine Aktion „Kinder nicht alleine lassen“ und offenbar bislang nur in Wiesbaden startet, ist ebenso erbärmlich.

Die Regierung beschließt, alles herunterzufahren, über die Folgen wird aber gar nicht bis zum Schluss gedacht – es ist wichtiger, sich sehr ausgiebig damit zu beschäftigen, wie man die gesetzlichen Grundlagen schaffen kann, den Bürger zu entmündigen. Denn: Wenn man sich die Änderungen des Infektionsschutzgesetzes ansieht, wird man feststellen, dass sich diese Änderungen niemand über Nacht ausdenken konnte.

Es ist zum K*** – Verzeihung, für dieses Kind finde ich gerade keinen schöneren Namen 😉

Außerdem fürchte ich, dass man soviele Studien vorlegen mag, wie man will – diese werden keine Beachtung finden. Frau Merkel hat bereits 2015 stur ihren Alleingang durchgezogen (Das bezieht sich ausschließlich auf ihre Art und Weise, Dinge zu handhaben).“