Mail vom 24.09.2020: Guten Tag, bei mir wurde unter einer Androhung einer Nichtbehandlung im Krankenhaus ein Abstrich im Mund bis zum Zimpfel durchgeführt. Anschließend würde ich für 24h in ein Quarantänezimmer einquartiert, dieses Zimmer durfte ich nicht verlassen. Für mich war dieses der Tatbestande von Erpressung, Nötigung, unterlassener Hilfeleistung und Freiheitsberaubung.
24. September 202024. September 2020By RA'in Fischer