Mail vom 02.04.2020, 05:17 Uhr: Die allgemeine Lähmung ist ein erschreckendes Phänomen. Ihre Petition hilft hoffentlich, Eis zu brechen.

Ich bin Mitglied der Christengemeinschaft Karlsruhe. Aufgrund der verschiedenen Regelungen zum Schutz vor Corona, feiern wir seit rd. drei Wochen keinen für die Gemeinde zugänglichen Kultus, der wesentlicher Teil auch unserer Religionsgemeinschaft ist. Die Karwoche und Ostern stehen vor der Tür und ich glaube nicht, dass die Verordnungsgeber handeln und zumindest an diesen hohen Festtagen das Feiern eines Gottesdienstes zulassen werden.

Ich fühle mich durch die Untersagung aus der Verordnung des Landes Baden Württemberg, als religiöse Gemeinschaft zu einem gemeinsamen Gottesdienst zusammenkommen zu dürfen, unverhältnismäßig eingeschränkt und verletzt.

Ich habe Kenntnis erhalten, dass in Mannheim eine Klage anhängig sein soll, mit der sich ein evangelisches Gemeindemitglied gegen die Regelung wendet, dass Zusammenkünfte religiöser Gemeinschaften untersagt sind. Das macht mir Mut, um nach Unterstützung zu suchen, Rechtschutz zu suchen und vielleicht sogar in einem Eilverfahren das Feiern von Gottesdienst zu den Osterfesttagen durchzusetzen.