Mail vom 28.04.2020, 12:23 Uhr: „Laut angehängter Dokumentationen besteht durch das Tragen einer Mund“schutz“maske eine GesundheitsGEFÄHRDUNG der Tragenden!

Nun soll also aus Gründen der GesundheitsVOR-/FÜRSORGE eine jede Person die eigene Gesundheit konkret und direkt selbst gefährden. Sehr absurd.

Zusätzlich findet eine massive Ausgrenzung bzw. Diskrimierung derjenigen Personen statt, die TATSÄCHLICHE VOR- und FÜRSORGE für sich treffen, indem sie OHNE Maske gehen. In dem Fall wird einer solchen Person aber DEFINITIV der Eintritt in Geschäfte VERWEIGERT!  Die Ausmaße werden immer drastischer.

Besteht rechtlich eine Möglichkeit der Klage?  Oder bleibt es dabei, dass „nur“ Petitionen unterschrieben werden können?“

Rückatmung von Kohlendioxid Maske