Mail vom 02.12.2020: Ich arbeite in einem offenen Wohnheim für psychisch Kranke. Heute bekamen wir vom Gesundheitsamt die Auflage: Personen, die neu aufgenommen werden, müssen auch mit negativem Test 1 Woche isoliert bleiben. Also ein psychisch Kranker, für die neue Lebenssituation eher belastend ist, soll erst mal 1 Woche eingesperrt bleiben, kann seine neue Umgebung nicht anschauen….Es ist Freiheitsberaubung, die richterliche Anordnung bräuchte. Es ist unglaublich
3. Dezember 20203. Dezember 2020By RA'in Fischer