Mail vom 08.10.2020: Ich arbeite in einem Behinderten Wohnheim mit Schwerstkranken Muskeldystrophie duchenne, sowie Behinderungen wie Spastik ect. Ich kann jede Einzelheit der genannten Vorkommnisse bestätigen. Eine wichtige Erfahrung dazu meinerseits mit einem Bewohner, 28J. (eigentliche Lebenserwartung 17 ist schon lange drüber), der wegen einer Magensonden op, Durchführung über Mund/Rachen, in die Uniklinik musste. Alle Untersuchungen usw. mussten akribisch für die gefährliche op vorbereitet werden, da Klient durch seine Krankheit sehr geschwächt ist, Narkose bedeutet zusätzlichen Symptom und Schwächeschub. Die op verlief gut, wurde am selben Tag von Intensiv auf normale Station verlegt. Er durfte laut Heimleitung aber erst zurück ins Wohnheim, seinem geliebten zuhause, wenn er sich testen lässt. Das wurde am nächsten Tag morgens nach der op gemacht(wohl gemerkt war und wurde er nicht in der Uniklinik vorweg getestet, erst nach der Aufforderung der Heimleitung) Es kam beim Abstrich zu Komplikationen zu einem Atemstillstand, da das Stäbchen einen sensiblen Nerv traf, er musste zwei Minuten reanimiert werden. Die Ärzte der Uni haben bestätigt, dass der Grund für die Wiederbelebung die Durchführung des Tests mit dem Stäbchen war, das anscheinend zu weit in den Rachen eingeführt wurde. Die sehr bedenklichen ungleichgewichtigen teilweise chaotischen Anweisungen durch Ahnungslosikgeit der Heimleitung war hierbei aber ausschlaggebend. Dies zeigt ein Ereignis, das sich gleichzeitig im Heim ereignete. Von einer Mitbewohnerin, die ebenfalls im Krankenhaus war, wurde nicht automatisch ein Test verlangt, erst als wir eine gleiche Regelung forderten,wurde sie getestet, konnte sich aber mit Erlaubnis der Leitung zwei Tage frei auf der Gruppe bis zum negativen Testergebnis bewegen.