www.Welt.de, vom 17.09.2020

Die Finanzkontrolleure des Bundesrechnungshofes äußern deutliche Zweifel an der Zukunftsfähigkeit der deutschen Krankenhäuser: 40 Prozent verzeichnen Verluste, für jedes zehnte besteht erhöhte Insolvenzgefahr. Jetzt soll eine Grundgesetzänderung das Problem lösen.

Der Bundesrechnungshof sieht grundlegende Defizite bei der Krankenhausplanung und -finanzierung in Deutschland und fordert eine Grundgesetzänderung, die die Verantwortlichkeiten zwischen Bund und Ländern neu regelt.

„Eine in die Zukunft ausgerichtete Planung, zum Beispiel unter Berücksichtigung der Demografie, Morbidität und des medizinischen Fortschritts, ist kaum vorhanden“, zitiert die „Rheinische Post“ aus einem Bericht des Bundesrechnungshofs.

Die oberste Bundesbehörde mit Sitz in Bonn prüft die Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes. Und dabei hakt es offenbar, denn die gegenwärtige Krankenhausstruktur sei nicht effizient, bemängelt der Rechnungshof weiter.

„40 Prozent der Krankenhäuser verzeichnen Verluste, für über ein Zehntel besteht erhöhte Insolvenzgefahr.“ Aus Sicht des Kontrollorgans kommen die Länder „ihrer Investitionsverpflichtung bei der Krankenhausfinanzierung seit Jahren nur unzureichend nach“.

Rechnungshof will Verantwortung bündeln

In Deutschland sind grundsätzlich die Länder für die Planung von Klinikkapazitäten und auch für die notwendigen Investitionen zuständig. Der Bedarf dafür liegt dem Bericht zufolge bundesweit jährlich bei sieben Milliarden Euro.

Die Förderung bewege sich „auf gleichbleibend niedrigem Niveau“ zwischen 2,6 und drei Milliarden Euro. Auch die aktuell laufende Krankenhausreform über zwei vom Bund finanzierte Fonds stellt den Bundesrechnungshof nicht zufrieden.

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