Mail vom 09.10.2020: Ich möchte folgendes Erlebnis als Patientin schildern: Gestern hatte ich einen Termin beim Pneumologen, bei dem ich dauerhaft in Behandlung bin. Obwohl er mir vor Wochen selbst ein Attest gegen das Masketragen ausgestellt hat, wurde ich genötigt, eine Maske zu verwenden! Mir wurde gesagt, dass ich ohne Mund-Nasen-Bedeckung nicht behandelt werden könne. -Nach Vortragen meiner Einwände sollte ich im Gang vor der Praxis warten, wo ich die Polizeidienstelle meines Wohnortes anrief. Die rechtliche Lage für diesen Fall konnte nicht eingeschätzt werden. Mir wurde empfohlen, mich beim Landratsamt oder bei der Corona-Hotline zu erkundigen, was ich sofort versuchte. -Kein Erfolg beim um die Ecke liegenden Landratsamt, weil Auskünfte derzeit nur nach Terminvereinbarung möglich -Sehr lange Wartezeit bei Corona-Hotline -Unverrichteter Dinge ging ich wieder in die Praxis, wo mir eine Maske aufgedrängt wurde -Beim Arzt erwähnte ich dann, dass es absurd ist, eine Maske tragen zu müssen, obwohl er mir selbst ein Attest ausgestellt hat. -Seine Argumentation: 1. Hausrecht; 2. Er müsse bei einem Schaden durch Nichttragen der Maske haften; 3. Ein Attest sei nur eine Empfehlung -Das von ihm ausgestellte Attest beinhaltet übrigens eine Diagnose. Rechtlich scheint er nicht gut bewandert zu sein. Natürlich liegt es mir nun fern, mich weiterhin in dieser Praxis behandeln zu lassen. Doch der nächste Pneumologe ist für mich nur sehr umständlich erreichbar.