Mail vom 11.10.2020: Ich wollte kurz über den Umstand berichten, dass meine 79-jährige Mutter an CoPD und „Herzinsuffizienz“ erkrankt ist und sie oft beim Laufen durch den Mund schnappend rückarmer beim Laufen. Sie hat eine nächtliche Sauerstofftherapie und soll bis zu 16 h ( schafft kein Mensch) an der Atemmaske CO2 abatmen, laut Pneumologe!!! Sowohl von ihrem Pneumologen als auch von ihrer Hausärztin wurde ihr ein Attest zur Befreiung von der Maskenpflicht verwehrt! Der Pneumologe argumentierte: Sie hätte keine Chance, wenn sie Covid bekäme. Und die Allgemein Medizinerin: Ihre „Abwehr“ gegen die Maske sei psychisch bedingt! Und es stünde nicht im Infektionsschutzgesetz, dass Menschen mit chronischen Atemwegserkrankungen von der Maskenpflicht ausgenommen seien. Sie verschreibe jedenfalls kein Attest. Die Sprechstundenhilfe ließ uns beides Male im Hausflur warten, für meine Mutter mit, für mich ohne Stuhl, da die Leute im Wartezimmer sonst klagen würden! Ich frage mich, ob das o.g. nicht schon unterlassene Hilfeleistung o. ä. nahekommt, bzw. wie man solch fachliche Unzulänglichkeit und Gleichmacherei sowie Diskriminierung anmahnen kann? Das Thema Arzt wechseln ist dabei gerade nicht mein Begehren, da dies als letzte Option immer noch mgl wäre,…aber wie lange sucht man da heutzutage….?! Das Ausgegrenztwerden und sich mit wissenschaftlichen Beweisen Rechtfertigen müssen, ob der wenigen Zeit in der Behandlung und der Verbrämtheit dieser medizinisch ausgebildeten Leute – ohne Menschverstand – ist zutiefst anstrengend, entmutigend und beschämend.
12. Oktober 202012. Oktober 2020By RA'in Fischer